ANSPRUCH AUF
PHYSIOTHERAPIE
ÄRZTLICHE ZUWEISUNG
Um Physiotherapie in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie eine Verordnung / Überweisung zur Physiotherapie. Diese bekommen Sie von ihrem Fach- oder Hausarzt, der auch die Diagnose stellt.
Bringen Sie diesen Überweisungsschein bitte zum ersten Termin mit. Da diese Überweisungen zeitlich begrenzt sind empfiehlt es sich zeitnah einen Termin zu buchen.
Bitte beachten Sie, dass wir Physiotherapeuten weisungsgebunden sind – sobald eine ärztliche Diagnose vorliegt, dürfen wir Sie auch nur mit ärztlicher Verordnung / Überweisung behandeln.

VERRECHNUNG
Wir sind Wahltherapeuten aller Kassen. Daher bekommen Sie am Ende der Therapie durch uns eine Honorarnote ausgestellt, die Sie zur Gänze begleichen. Die Zahlung ist in bar, Bankomatkarte oder per Überweisung möglich.
Bei gültiger Zuweisung durch Ihren Arzt übernimmt die Krankenkasse einen Teil der entstehenden Kosten. (Preisliste 2022 weiter oben. Alle Angaben ohne Gewähr) Die Höhe der Kostenrückerstattung ist von Kasse zu Kasse verschieden. Verfügen Sie über eine Zusatzversicherung, informieren Sie sich bitte, ob diese die Differenz übernimmt.
MIT VERORDNUNG / ÜBERWEISUNG
Um eine Kostenrückerstattung zu beantragen reichen Sie bei der jeweiligen Kasse die Original Überweisung gemeinsam mit unserer Honorarnote und ihrem Zahlungsbeleg (Nachweis über erfolgte Zahlung, z.B. Ausdruck der Bestätigung des Online Banking) ein.

PREISLISTE
Nach stattgefundener Therapie erhälten Sie von uns eine Honorarnote, welche vollständig zu begleichen ist. Diese können Sie dann in Kombination mit der Überweisung und dem Zahlungsbeleg bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Je nach Kasse bekommen Sie einen bestimmten Betrag rückerstattet.
PHYSIOTHERAPIE (Einzelheilgymnastik)
Einzelheilgymnastik 30 min.....................€ 50,00
Einzelheilgymnastik 45 min.....................€ 75,00
Heilmassage 20 min..................................€ 25,00
Komplexe physikalische Entstauungstherapie (KPE) 30 min............................................................€ 58,00
Komplexe physikalische Entstauungstherapie (KPE) 45 min............................................................€ 85,00
Elektrotherapie............................................€ 8,00
HEILMASSAGEN (Technik nach Absprache)
Heilmassage 30 min..................................€ 40,00
Heilmassage 45 min..................................€ 58,00
Heilmassage 60 min..................................€ 75,00
Rückerstattung durch Versicherungsträger
Heilgymnastik 30 min........................................€ 50,00
ÖGK 24 € | SVA 21,61 € | BVA 24,03 € | KFA 25,72 € | VAEB 20,43 € | SVB 20,90 €
Heilgymnastik 45 min................................€ 75,00
ÖGK 36 € | SVA 32,42 € | BVA 36,04 € |
KFA 38,66 € | VAEB 30,64 € | SVB 31,92 €
Heilmassage 20 min.................................€ 25,00
ÖGK 6,40 € | SVA 7,66 € | BVA 8,25 € |
KFA 10,83 € | VAEB 11,85 € | SVB 7,60 €
Komplexe physikalische Entstauungstherapie (KPE) 30 min...............................................€ 58,00
ÖGK 24 € | SVA 24,76 € | BVA 21,98 € | KFA 19,51 € | VAEB 22,60 € | SVB 18,24 €
Komplexe physikalische Entstauungstherapie (KPE) 45 min...............................................€ 85,00
ÖGK 36 € | SVA 25,48 € | BVA 32,96 € |
KFA 32,49 € | VAEB 33,90 € | SVB 28,88 €
Elektrotherapie...........................................€ 8,00
ÖGK 3,20 € | SVA 4,20 € | BVA 4,67 € |
KFA 4,03 € | VAEB 5,20€ | SVB 3,80 €
Rückerstattungsbeiträge Stand Jänner 2022 / Tarife für 2023 folgen. Alle Angaben ohne Gewähr.
OHNE VERORDNUNG
/ ÜBERWEISUNG
Natürlich können Sie, sofern Sie beschwerdefrei sind, auch Physiotherapie in Anspruch nehmen. Etwa um attraktive Gesundheitsziele zu erreichen oder präventiv tätig zu werden.
Es besteht jedoch kein Anspruch auf eine Kostenrückerstattung durch die Krankenkasse bzw. vom jeweiligen Sozialversicherungsträger. Wieder gilt: Sobald eine ärztliche Diagnose vorliegt, dürfen wir Sie auch nur mit ärztlicher Verordnung / Überweisung behandeln.
Die erste Therapieserie kann, sofern in den letzten 3 Monate keine Physiotherapie stattgefunden hat, ohne chefärztliche Bewilligung in Anspruch genommen werden (Ausnahme: KFA-Versicherte). Der Überweisungsschein stellt hier in der Regel bereits die Gewährleistung einer Kostenbeteiligung Ihrer Krankenversicherung dar.
Haben Sie allerdings innerhalb der letzten 13 Wochen Physiotherapie beansprucht, sollten Sie den Verordnungsschein VOR Therapiebeginn bei Ihrer zuständigen Krankenkasse chefärztlich bewilligen lassen. Die Kostenbeteiligung der Krankenversicherung ist nicht sichergestellt und möglicherweise sind die Kosten zur Gänze privat zu zahlen, sollte Sie die Verordnung / Überweisung nicht bewilligen lassen. (In diesem Fall dürfte die Therapie aber dennoch stattfinden, allerdings ohne Kostenbeteiligung des jeweiligen Sozialversicherungsträgers).