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Handelt es sich bei der Praxisgemeinschaft Herzoghof um ein Institut?Nein. Bei uns handelt es sich NICHT um ein Institut oder Ambulatorium. Es befinden sich auch keine ÄrztInnen in unseren Räumlichkeiten. Wir sind eine Gemeinschaftspraxis, ein Zusammenschluss freiberuflicher PhysiotherapeutInnen und HeilmasseurInnen, die sich diesen Standort und die Infrastruktur teilen. Jede Therapeutin ist für sich selbständig und übt diese Tätigkeit freiberuflich aus.
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Gibt es einen Arzt im Haus?Es gibt keine ÄrztInnen in unseren Räumlichkeiten. Im Gebäude Plüddemanngasse 67a befinden sich jedoch ÄrztInnen (Kinderarzt, HNO, Chirurgin). Diese sind allerdings zum jetzigen Zeitpunkt in keiner Weise in die Praxisgemeinschaft Herzoghof - Praxis für Physiotherapie und Heilmassage involviert.
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Wie läuft der erste Termin ab?Schön, dass wir Sie in unserer Gemeinschaftspraxis begrüßen dürfen. Um einen exakten Eindruck Ihres Beschwerdebildes zu erhalten führen wir zu Anfang eine umfassende Anamnese durch. Wir evaluieren Ihren Zustand und vereinbaren gemeinsam ein Therapieziel, welches Ihren Möglichkeiten und Grenzen entspricht. Bringen Sie bitte die ärztliche Verordnung und relevante Befunde mit. Höchstes Ziel ist eine schnelle Schmerz- und Bewegungsfreiheit. Bitte beachten Sie, dass es in der ersten Therapieeinheit häufig zu noch keinen Behandlungen kommt.
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Gibt es Parkmöglichkeiten?Es gibt die Möglichkeit in der APCOA Tiefgarage zu parken. Dafür können wir ermäßigte Parktickets vergeben. Die Benutzung anderer Parkmöglichkeiten, welche nicht an unsere Praxis angeschlossen sind (DENN's, Hofer, McDonalds etc.) erfolgt auf eigene Gefahr. Wir haften nicht für etwaige Strafen, die aufgrund von unrechtmäßiger Benutztung der Parkpläze entstehen und raten davon ab diese zu benutzen.
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Ist die Praxis barrierefrei?Ja, sie gelangen auch von der Parkgarage bequem mit dem Lift zu uns.
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Wie lange dauern die Behandlungen?Die Dauer der Behandlung richtet sich nach der Art und Weise Ihres Anliegens und dem was Ihnen Ihr Arzt / Ihre Ärztin verordnet hat. Beim Erstgespräch werden wir die individuell sinnvollste Variante für Sie evaluieren.
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Muss ich zu dem/der Physiotherapeutin die der Arzt auf der Verordnung vermerkt hat?Nein, dabei handelt es sich lediglich um ärztliche Empfehlungen. Sie können gerne auch zu uns kommen, wenn ein andere Name auf der Verordnung steht. Wir empfehlen jedoch den Namen der behandelten TherapeutIn auf der Verordnung vermerken zu lassen, wenn die Möglichkeit besteht.
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In welchen Abständen finden die therapeutischen Behandlungen statt?Das richtet sich nach der Art und Weise Ihres Anliegens und der Vorgabe des Sozialversicherungsträgers. Die Behandlungen finden in der Regel wöchentlich statt.
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Müssen alle verschriebenen Therapieeinheiten (meist sieben oder zehn) konsumiert werden?Nein, das ist nicht unbedingt verpflichtend. Je nach Beschwerdebild definieren wir gemeinsam ein sinnvolles Therapieziel. Gerne können wir dieses Ziel Ihrem Sozialversicherungsträger kommunizieren.
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Gibt es im Rahmen der Therpie einen Wechsel des Therapeuten?Nein, Iim Rahmen der Therapie kommt es zu keinem Wechsel des Therapeuten/der Therapeutin. Ausnahme: Der Therapeutenwechsel ist ausdrücklich gewünscht bzw. der behandelte Therapeut ist der Meinung, dass die Spezialisierung eines Kollegen/einer Kollegin besser zu Ihrem Beschwerdebild passt (gewisse Beschwerdebilder, welche eine Spezialisierung und/oder Fortbildungen erfordern). Tritt so ein Fall ein, besprechen wir mit Ihnen alle Optionen.
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Kann ich nach der ersten Therapieserie eine weitere Serie anhängen?Die erste Therapieserie kann, sofern in den letzten 3 Monate keine Physiotherapie stattgefunden hat, ohne chefärztliche Bewilligung in Anspruch genommen werden (Ausnahme: KFA-Versicherte). Der Überweisungsschein stellt hier in der Regel bereits die Gewährleistung einer Kostenbeteiligung Ihrer Krankenversicherung dar. Haben Sie allerdings innerhalb der letzten 13 Wochen Physiotherapie beansprucht, sollten Sie den Verordnungsschein VOR Therapiebeginn bei Ihrer zuständigen Krankenkasse chefärztlich bewilligen lassen. Die Kostenbeteiligung der Krankenversicherung ist nicht sichergestellt und möglicherweise sind die Kosten zur Gänze privat zu zahlen, sollte Sie die Verordnung / Überweisung nicht bewilligen lassen. (In diesem Fall dürfte die Therapie aber dennoch stattfinden, allerdings ohne Kostenbeteiligung des jeweiligen Sozialversicherungsträgers).
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Ist eine Überweisung immer notwendig?Um Physiotherapie in Anspruch nehmen zu können, benötigten Sie eine Verordnung / Überweisung zur Physiotherapie. Diese bekommen Sie von ihrem Fach- oder Hausarzt, der auch die Diagnose stellt. Bringen Sie diesen Überweisungsschein bitte zum ersten Termin mit. Da diese Überweisungen zeitlich begrenzt sind empfiehlt es sich zeitnah einen Termin zu buchen. Bitte beachte dass Physiotherapeuten weisungsgebunden sind – sobald eine ärztliche Diagnose vorliegt, dürfen wir Sie auch nur mit ärztlicher Verordnung / Überweisung behandeln. Ausnahme: Natürlich können Sie, sofern Sie beschwerdefrei sind auch so Physiotherapie in Anspruch nehmen, um etwa attraktive Gesundheitsziele zu erreichen oder präventiv tätig zu werden. Dann besteht jedoch kein Anspruch auf eine Kostenrückerstattung durch die Krankenkasse bzw. vom jeweiligen Sozialversicherungsträger. Wieder gilt: Sobald eine ärztliche Diagnose vorliegt, dürfen wir Sie auch nur mit ärztlicher Verordnung / Überweisung behandeln.
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Wie viel erstattet der Sozialversicherungsträger?Beachten Sie die Tarifliste auf der Seite PREISE. Die dort angeführten Tarife gelten für das Jahr 2022. Tarif-Anpassungen für das Kalenderjahr 2023 werden demnächst veröffentlicht. Alle Angaben ohen Gewähr.
Unsere Leitwerte
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geteilte Verantwortung
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qualitativ hochwertige Therapie
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Zeit lassen und Zeit nehmen
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individuelles Vorgehen
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Rundum-Service
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Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch und per Mail zur Verfügung.
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